19.10.2025, 11.00
Unsere Kirchgemeinde hält nach dem Sonntagsgottesdienst vom 26. Oktober 2025 ihre Wahlversammlung ab, um ihre Gremien zu bestellen. Gemäss Gemeindegesetz (GG, BGS 171.1) werden die Wahlen im offenen Handmehr sowie im Majorzverfahren nach freien Vorschlägen aus der Mitte der Wählenden durchgeführt; vorbehalten bleibt die geheime Wahl. Gemäss § 8, § 9 und § 14 der Gemeindeordnung wählt die Kirchgemeindeversammlung vier Mitglieder des Kirchenrats, die Kirchgemeindepräsidentin oder den Kirchgemeindepräsidenten; drei Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sowie deren Präsidentin oder Präsidenten.
Für die Amtsperiode 2026 bis 2029 kandidieren sämtliche bisherigen Amtsinhaber:
Selbstverständlich können aus der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden. Andere Geschäfte sind nicht traktandiert. Im Anschluss an die Versamlung sind die Teilnehmden zu einem Apéro eingeladen.