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Die Katholische Kirchgemeinde Unterägeri ist eine staatlich anerkannte Einheit des öffentlichen Rechts. Die geltende Kirchenordnung gewährt ihr das Steuerrecht und verpflichtet sie, damit die finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens zu schaffen; sie verwaltet die Verwendung der Steuereinnahmen und ist für die Anstellung des Personals wie auch für den Unterhalt der anvertrauten Güter verantwortlich.

Die Kirchgemeinde ist demokratisch organisiert und im Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Zug und in der Gemeindeordnung geregelt. Sie ist Mitglied in der Vereinigung der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug (VKKZ).

Die Kirchgemeinde Unterägeri umfasst die Pfarrei Heilige Familie.

Dokumente Kirchgemeindeversammlung

Oberstes Organ der Kirchgemeinde sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Kirchgemeindeversammlung (Legislative) wahrnehmen. Sie erlassen allgemeinverbindliche Regelungen der Kirchgemeinde, fassen Beschlüsse finanzieller Art und wählen die Mitglieder des Kirchenrates sowie der Rechnungsprüfungskommission. In der Regel findet jeweils im Juni eine Kirchgemeindeversammlung statt, an welcher über die Jahresrechnung, den Steuerfuss und das Budget abgestimmt wird.

Stimm- und wahlberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung (BGS 111.1) und § 7 der Gemeindeordnung alle auf dem Gebiet der Kirchgemeinde Unterägeri wohnhaften katholischen Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und die erforderlichen Ausweispapiere mindestens fünf Tage vor der Versammlung bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt haben.

Die Stimmberechtigten entrichten Kirchensteuern für die vielfältigen Aufgaben der Kirchgemeinde und Pfarrei.

Es ist möglich, aus den Rechten und Pflichten der Kirchgemeinde entlassen zu werden, oder Mitglied der Kirchgemeinde zu werden. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das Pfarramt.

Einladungen, Vorlagen und Protokolle

Kirchgemeindeversammlungen 2026

Kirchgemeindeversammlungen 2025

  • Sonntag, 26. Oktober 2025: Erneuerungswahlen Kirchenrat und Rechnungsprüfungskommission: Ergebnisprotokoll
  • Dienstag, 24. Juni 2025: ordentliche Kirchgemeindeversammlung zu Jahresrechnung 2024 und Budget 2026 sowie Anträgen: Vorlage, Ergebnisprotokoll

Kirchgemeindeversammlung 2024, Dienstag, 25. Juni 2024: Vorlage, Ergebnisprotokoll

Kirchgemeindeversammlung 2023, Dienstag, 27. Juni 2023: Vorlage, Ergebnisprotokoll

Kirchgemeindeversammlung 2022, Dienstag, 21. Juni 2022: Vorlage, Ergebnisprotokoll

Kirchgemeindeversammlungen 2021

  • Sonntag, 10. Oktober 2021: Erneuerungswahlen Kirchenrat und Rechnungsprüfungskommission: Ergebnisprotokoll
  • Dienstag, 22. Juni 2021: ordentliche Kirchgemeindeversammlung zu Jahresrechnung 2020 und Budget 2022: Vorlage, Ergebnisprotokoll
Frühere Versammlungen

Kirchgemeindeversammlung 2020, Dienstag, 29. September 2020 (verschoben vom 23. Juni 2020): VorlageErgebnisprotokoll

Kirchgemeindeversammlung 2019, Dienstag, 25. Juni 2019: VorlageErgebnisprotokoll

Kirchgemeindeversammlungen 2018

Kirchgemeindeversammlungen 2017

Kirchgemeindeversammlung 2016, Dienstag, 28. Juni 2016: Vorlage, Protokoll

Kirchenrat

Der Kirchenrat ist die ausführende Behörde der Kirchgemeinde (Exekutive). Er besteht aus vier Mitgliedern, die alle vier Jahre von den Stimmberechtigten an einer Wahlversammlung gewählt werden. Die Mitglieder des Kirchenrates üben ihre Tätigkeit im Nebenamt aus. Der Kirchenrat fasst und vertritt seine Beschlüsse als Kollegium.

An den Kirchenratssitzungen nehmen der Pfarrer oder Pfarreileiter/-in sowie der Kirchenschreiber mit beratender Stimme teil.

Der Kirchengemeindepräsident leitet die Kirchgemeindeversammlung und die Sitzungen des Kirchenrats. Er überwacht den Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung und des Rats sowie die Tätigkeit der Kirchgemeindeverwaltung, der weiter der Kirchenkassier und der Kirchenweibel angehören.

Kirchenrat Amtsperiode 2026 – 2029

V.l.n.r. Hubert Schuler, Julia Rom, Ivo Krämer, Alfred Meier sowie Kirchenschreiber Christoph Schönenberger; es fehlt Gemeindeleiterin Margrit Küng | © Katholische Kirche Unterägeri

Der Kirchenverwaltung gehören weiter an:

Organigramm

Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission ist das Prüforgan für die Rechnungsführung der Kirchgemeinde und überwacht die gesetzeskonforme Verwendung der gemeindlichen Geldmittel. Sie erstattet der Kirchgemeindeversammlung Bericht und stellt Antrag auf Genehmigung oder Rückweisung der Jahresrechnung und des Budgets.

Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus zwei Mitgliedern und einem Präsidenten/einer Präsidentin. Mitglieder und Präsidium werden von der Kirchgemeindeversammlung jeweils für vier Jahre in ihr Amt gewählt.

Rechnungsprüfungskommission Amtsperiode 2026–2029

  • Brigit Matter, Präsidentin
  • Adrian Schär
  • Sabrina Iten-Strebel

Katholische Kirchgemeinde
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6314 Unterägeri
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Dokumente

Kirchgemeindeversammlung

Kirchenrat

Rechnungsprüfungskommission

Nächste Termine

Im Moment sind keine Veranstaltungen geplant.

 

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